Für den Ausbildungsstart im September 2025 sucht die Stadt Arnstadt wieder Verstärkung für das #TeamStadtverwaltung. Es wird ein Platz zur Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung angeboten.
Alle Infos zur Ausbildung und zu den Anforderungen.
Die aussagefähigen schriftlichen Bewerbungen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, die beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses und evtl. der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung sowie eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei noch nicht bestehender Volljährigkeit) sind unter Angabe des Kennwortes Ausbildung VFA 2025 bis zum 15. Februar 2025 an die Stadt Arnstadt, Abt. Personalwesen, Markt 1 in 99310 Arnstadt zu richten oder per E-Mail als PDF an bewerbung@stadtverwaltung.arnstadt.de zu senden. Es gilt zu beachten, dass die Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt übertragen werden.
Schwerbehinderte Bewerber:innen finden bei gleicher Eignung bevorzugte Berücksichtigung.
Das Auswahlverfahren ist mehrstufig, bestehend aus einem Auswahltest, welcher online absolviert wird, einem Kurztest und einem Vorstellungsgespräch.
Mit Einreichen der Bewerbung wird der Stadtverwaltung Arnstadt ausdrücklich die Zustimmung erteilt, die an uns übermittelten personenbezogenen Daten durch hierfür befugte Personen zum Zweck des Stellenbesetzungsverfahrens gemäß EU-DSGVO zu erfassen und zu nutzen. Des Weiteren werden aus den Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über eine Schwerbehinderung etc. erfasst. Die Stadtverwaltung Arnstadt versichert, dass nur der interne Personenkreis, der unmittelbar in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen ist, Kenntnis dieser Daten erhält. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber:innen ordnungsgemäß vernichtet.
Bei Wunsch um Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir, einen adressierten und aus-reichend frankierten Umschlag beizufügen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung evtl. entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Frank Spilling
Bürgermeister