Lärmaktionsplan der Stufe 4
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verfolgt das Ziel, die Belastungen durch Umgebungslärm europaweit einheitlich zu erfassen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zu diesem Zweck sind im 5-Jahres-Turnus Lärmkarten zur Dokumentation der Belastung zu erstellen, die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung in Lärmaktionsplänen zu erarbeiten.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung gemäß §47d Abs.3 BlmSchG wurde die 4. Stufe der Lärmkartierung und Lärmminderung für die Stadt Arnstadt ausgelegt.
Mit Beschluss-Nr. 2024-0070 hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in öffentlicher Sitzung am 26.09.2024 den Beschluss „Lärmaktionsplan Stufe 4 - Beschluss der Abwägung aus dem Beteiligungsverfahren und Beschluss zum Abschlussbericht Lärmaktionsplan Stufe 4“ gebilligt. Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt den Lärmaktionsplan Stufe 4 in der vorliegenden Fassung. Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 ist ortsüblich bekannt zu machen.