- Sie sind Inhaber eines kleinen oder mittelständischen Bauunternehmens?
- Sie möchten ihr Bauunternehmen bei der Stadt Arnstadt vorstellen?
- Sie möchten zukünftig bei Aufträgen der Stadt Arnstadt berücksichtigt werden?
So sollten Sie sich in den Unternehmerpool der Stadt Arnstadt einschreiben!
Die Stadt Arnstadt ist sehr daran interessiert, auch Jungunternehmern und bisher nicht bekannten Firmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich bei kleineren Bauvorhaben um einen städtischen Auftrag zu bewerben. Dafür hat die Stadt Arnstadt einen sogenannten Unternehmerpool eingerichtet. Darüber wird ermöglicht, fachlich prädestinierte Unternehmen aus der Region an Baumaßnahmen zu beteiligen, die beschränkt oder freihändig vergeben werden. Unternehmen des Baugewerbes aus Arnstadt, Thüringen und den angrenzenden Bundesländern sind ausdrücklich aufgerufen, sich an diesem Unternehmerpool der Stadt Arnstadt zu beteiligen. Die Firmeninhaber haben die Möglichkeit, das Leistungsspektrum ihres Unternehmens mit entsprechenden Referenzen beim städtischen Bauamt vorzustellen. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die teilnehmenden Unternehmen bei der Vergabe von Bauleistungen berücksichtigt werden.
Welche Modalitäten sind von Baufirmen beachten?
Um in Beschränkte Ausschreibungen oder in Freihändige Vergaben einbezogen zu werden, muss die Stadt Arnstadt die Eignung der Firmen für die betreffende Leistung, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit prüfen (entsprechend § 6 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A). Um dieser gesetzlichen Regelung entsprechen zu können, bittet die städtische Vergabestelle interessierte Firmen, Unterlagen zum Unternehmensprofil, aktuelle Referenzen und die Eigenerklärung gemäß des Formblattes Nr. 124 „Eigenerklärung“ des Vergabehandbuches des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr einzureichen. Dieses Formular kann aus dieser Liste herunter geladen werden. Auf Anforderung sendet die Stadtverwaltung / Vergabestelle dieses Formblatt auch zu. Ein aktueller Nachweis, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, ist dieser Eigenerklärung beizufügen. Die eingereichten Angaben unterliegen selbstverständlich den datenschutzrechtlichen Regelungen.
Die Initiative der Stadt Arnstadt, einen Unternehmerpool einzurichten, basiert auf der geltenden Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) vom 11.06.2010 und der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie des Landes Thüringen vom 10.01.2011. Danach sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Stadt Arnstadt nimmt bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben eine Vorauswahl von Unternehmen vor, welche für die zu vergebende Bauleistung geeignet sind. Die städtische Vergabestelle fordert die Unternehmen auf, ein entsprechendes Angebot für die jeweilige Baumaßnahme abzugeben.
Für die Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung bestehen nach der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie folgende Wertgrenzen:
- Freihändige Vergabe bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000,00 €
- Beschränkte Ausschreibung bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000,00 € für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung
- 150.000,00 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau
- 100.000,00 € für alle übrigen Gewerke
Für weitere Informationen und Fragen steht die Mitarbeiterin der Vergabestelle der Stadt Arnstadt, Frau Kästner, gern zur Verfügung:
Telefon: 0 36 28/745 802
Fax: 0 36 28/745 730
E-Mail: sabine.kaestner@stadtverwaltung.arnstadt.de
Die Stadt Arnstadt freut sich über eine rege Beteiligung interessierter Firmen aus Arnstadt, dem Ilm-Kreis, Thüringen und den angrenzenden Bundesländern an diesem Unternehmerpool!