Die Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die pauschale Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert gegen das Grundgesetz verstößt. Daher forderte das Gericht eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im November 2019 abgeschlossen.
Daher muss von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern für jede wirtschaftliche Einheit eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben werden. Zuständig für die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages sowie die Bearbeitung der Erklärungen der Steuerpflichtigen ist das jeweilige Finanzamt.
Und so funktioniert das ...
Bereits seit April 2022 wurden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von Ihrem zuständigen Finanzamt angeschrieben. Das Schreiben enthält neben der Angabe des Aktenzeichens, das für die Angaben beim Finanzamt wesentlich ist, auch Vorgaben und Hilfestellungen zum Ausfüllen der Feststellungserklärung, um mögliche Probleme bei der Bewertung zu vermeiden.
Zur Neubewertung der Grundstücke müssen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Feststellungserklärung elektronisch (Papierform nur in Ausnahmefällen zulässig) ans Finanzamt übermitteln.
Weil die Finanzämter zuletzt Alarm geschlagen haben, dass Millionen Erklärungen noch fehlen, wird die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.
Das Finanzamt berechnet aus diesen Erklärungen den neuen Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für jedes Grundstück. Der Grundsteuermessbetrag dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer, die durch die zuständige Gemeinde festgesetzt wird. Diese Festsetzung soll bis Ende 2024 durch die Gemeinden erfolgen. Die Steuerpflichtigen müssen die neue Grundsteuer dann erst ab 2025 an die Gemeinden zahlen.
Wo gibt es Hilfe?
Zentrale Grundsteuer-Telefon-Hotline: 0361/573 611 800
Fragen zur Grundsteuerreform
Generelle Erklärungen, ein Leitfaden mit der Anleitung zum Ausfüllen und Antworten auf die häufigsten Fragen sind erhältlich beim Thüringer Finanzministerium.
Fragen zur Grundsteuerreform können Sie auch per E-Mail richten an: grundsteuer@tfm.thueringen.de
Finanzamt Ilmenau
Hier finden Sie die Service-Zeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner direkt im zuständigen Finanzamt.
Grundsteuer Viewer Thüringen
Grundstücksbezogene Daten wie Gemarkung, Flur, Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner, Flächengröße, Bodenrichtwert, Ertragsmesszahl (nur bei Land- und Forstwirtschaft) erhalten Sie kostenfrei über den Grundsteuer Viewer Thüringen.
ELSTER-Portal (zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung)
Dieses Portal benötigen Sie für die elektronische Erstellung. Alle Ausfüllhinweise zur Feststellungerklärung erhalten Sie direkt im Portal „mein ELSTER“ nach der Registrierung.
Hilfe für private Grundstückseigentümer
Das Bundesministerium für Finanzen stellt einen Service zur Verfügung, in dem private Grundstückseigentümer sehr schnell, unkompliziert und kostenlos ihre Grundsteuererklärung abgeben können. Ob eine Nutzung des Service für den privaten Grundstückseigentümer möglich ist, kann anhand weniger Fragen beantwortet werden. Verwenden Sie diese Hilfe für die Grundsteuererklärung für private Grundstückseigentümer.
Informationen zu Liegenschaftsangelegenheiten der Stadt Arnstadt
Derzeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften mit der Erstellung der Feststellungserklärung für alle städtischen Flurstücke befasst. Daneben stehen Ihnen diese für die Beantwortung Ihrer Anfragen auch weiter telefonisch oder persönlich zu den Sprechzeiten zur Verfügung. Gleichwohl bitten wir Sie um etwas Geduld bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: liegenschaften@stadtverwaltung.arnstadt.de.
Sprechzeiten
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt: liegenschaften@stadtverwaltung.arnstadt.de
Telefon (während der Sprechzeiten): 03628/745 729