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Bestandsaufnahme bei Hunden

Wie alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Arnstadt eine Hundesteuer. Aktuell beträgt die jährliche Hundesteuer 84,00 Euro pro Hund. 1.691 Hunde sind derzeit in Arnstadt steuerlich erfasst.

Da jedoch mehrfach festgestellt wurde, dass es Haushalte gibt, in denen ein oder sogar mehrere Hunde gehalten werden, die steuerlich nicht angemeldet sind, hat sich die Stadt Arnstadt entschieden, die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH als Kommunalservice-Unternehmen mit der Hundebestandsaufnahme in der Stadt Arnstadt und all ihren Ortsteilen zu beauftragen.

Mit Hilfe dieser Maßnahme soll festgestellt werden, ob und inwieweit die HundehalterInnen der satzungsgemäßen Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Nur durch eine vollständige Erfassung der in der Stadt Arnstadt gehaltenen Hunde kann ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden.

Die MitarbeiterInnen der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH werden ab dem 4. Oktober 2022 (voraussichtlich bis zum Jahresende) alle Haushalte (wochentags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und an den Samstagen von 10 bis 18 Uhr) aufsuchen und sich mit einer von der Stadt Arnstadt ausgestellten Legitimation ausweisen. Dabei werden die Wohnungen nicht betreten, und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort kassiert. Allein durch Befragung jedes Haushaltes soll der vorhandene Hundebestand festgestellt werden. Die gegebenen Auskünfte werden direkt vor Ort erfasst.

Die Feststellung steuerlich nicht angemeldeter Hunde führt nicht nur zur (ggf. rückwirkenden) Festsetzung der Hundesteuer. Aufgrund der Pflichtversäumnisse bezüglich der ordnungsgemäßen Anmeldung Ihres Hundes können auch Bußgelder erhoben werden. Aus diesem Grund sollten säumige HundehalterInnen die Steueranmeldung ihres Tieres umgehend nachholen.

Stadt Arnstadt 2024