Pass- und Meldewesen, Statistik
Melanie Heyder
Markt 1, 99310 Arnstadt
Telefon: 03628/745 766
Telefax: 03628/745 810
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Zur Online-Terminvereinbarung
Hinweis: Der beste Zeitpunkt zur Buchung von kurzfristigen Terminen ist morgens um 8 Uhr (Mo., Di., Do., Fr.). Dann werden neue Termine im Onlineterminkalender freigeschaltet, meist sogar noch für denselben Tag.
Zuständigkeit:
Personalausweis
Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung
Meldebescheinigung
Führungszeugnis
Beglaubigungen
Anmeldungen
Abmeldungen
Ummeldungen
Statistik
ehemals Einwohnermeldeamt
Hinweise
Bitte melden Sie sich bei jedem Besuch am Empfang im Glasverbinder des Rathauses an.
Termine im Pass- und Meldewesen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese können Sie über den Online-Terminkalender, telefonisch (03628/7456) oder vor Ort am Empfang des Rathauses buchen.
Der beste Zeitpunkt zur Buchung von kurzfristigen Terminen ist morgens um 8 Uhr (Mo., Di., Do., Fr.). Dann werden neue Termine im Onlineterminkalender freigeschaltet, meist sogar noch für den selben Tag.
Sollten Sie einen vorher vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte unbedingt ab, damit wir ihn anderen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen können.
Aktuell beträgt die Lieferzeit für Reisepässe 8 bis 10 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung Ihres Passes.
Der Bundestag hat per Gesetz (Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens) vom 8. Oktober 2023 die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 beschlossen. Deshalb sind in unserem Pass- und Meldewesen ab sofort keine Kinderreisepässe mehr erhältlich. Bitte beantragen Sie stattdessen einen Reisepass oder einen Bundespersonalausweis für Personen unter 24 Jahre. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
Keine Zeit? Nutzen Sie unser rund um die Uhr-Abholterminal in der Sparkasse!
Anleitung als Video bei Youtube
1. Bei der Beantragung Ihres Personaldokumentes teilen Sie den Kolleginnen mit, dass Sie Ihr Dokument am Abholterminal abholen wollen. Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung. Außerdem müssen Sie einen vierstelligen Zugangscode für das Abholterminal hinterlegen.
2. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen und über 16 Jahre alt sind, erhalten Sie nach Fertigstellung einen PIN-Brief für die Onlinefunktion per Post. Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt schnellstmöglich per E-Mail (Scan/Foto des Formulars oder in Textform) an ewo@arnstadt.de. Erst nach Ihrer Bestätigung kann der Personalausweis am Abholterminal bereitgestellt werden. Wichtig: Bei Reisepässen & Ausweisen von unter 16-jährigen entfällt dieser Schritt!
3. Sie erhalten eine E-Mail mit einem QR-Code, wenn Ihr Personaldokument im Abholterminal bereit liegt.
4. Holen Sie Ihr Dokument in der Sparkasse in der Erfurter Straße innerhalb von sieben Tagen ab. Außerhalb der Öffnungszeiten benötigen Sie für den Zutritt eine Giro- oder Kreditkarte. Halten Sie die den QR-Code (Punkt 3) und den Zugangscode (Punkt 1) bereit. Folgen Sie nun den Anweisungen auf dem Monitor.
5. Wenn der Vorgang abgeschlossen ist, öffnet sich das Fach und Sie können Ihr Personaldokument herausnehmen. Bitte warten Sie auf das akustische Signal und schließen Sie das Fach anschließend wieder. Fertig!
Direktlinks
Bitte wählen Sie Ihr Thema:
Personalausweis
Reisepass
Führungszeugnis
Anmeldung Wohnsitz
Ummeldung Wohnsitz
Abmeldung Wohnsitz
Meldebescheinigung
Haushaltsbescheinigung
Melderegisterauskunft
Untersuchungsberechtigungsschein
eID-Karte
Beantragung einer Übermittlungssperre
Abholung der Dokumente
Kontakt
Anträge und Formulare
Beantragung Personalausweis
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Wer einen Personalausweis beantragt, muss persönlich in unserer Behörde vorsprechen. Bitte reservieren Sie sich einen Termin unter www.arnstadt.de/termin.
- aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Gebühr (siehe Tabelle)
- bisheriges Ausweisdokument
- Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde
- ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung vorsprechen. Das Kind muss zur Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bisheriges Ausweisdokument
- Geburtsurkunde
- Nachweis über das Sorgerecht (für Kinder, die nur einen Elternteil als Sorgeberechtigten haben, ist eine Negativbescheinigung vom örtlichen Jugendamt oder andere aussagekräftige Urkunden bzw. amtliche Beschlüsse vorzulegen)
- Zustimmungserklärung (inkl. Unterschrift) des Sorgeberechtigten welche zur Beantragung, nicht vor Ort sein kann
- dazu jeweils den Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
Wichtig: die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten übereinstimmen.
Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern:
Allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Ausweis beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
Die Dauer der Fertigstellung des Personalausweises beträgt etwa 3 bis 4 Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
- Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Vorläufiger Personalausweis: max. 3 Monate
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Personalausweis | unter 24 Jahre | 22,80 € |
Personalausweis | ab 24 Jahre | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate) |
| 10,00 € |
PIN-Änderung für die e-ID Funktion |
| gebührenfrei |
PIN-Änderung für die e-ID |
| gebührenfrei |
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen. Sie können bei uns bar oder per Debit/EC-Karte bezahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Zur Rücksetzung der PIN für Ihren Personalausweis reservieren Sie bitte einen Termin unter www.arnstadt.de/termin.
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Ausweispflicht ist gesetzlich im Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1 verankert.
Beantragung Reisepass
Wer einen Reisepass beantragt, muss persönlich in unserer Behörde vorsprechen. Bitte reservieren Sie sich einen Termin unter www.arnstadt.de/termin.
Auch wenn Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Reisepass beantragen möchten, muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Gebühr (siehe Tabelle unten)
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- Geburts- und ggf. Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
- falls vorhanden: Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft)
- bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung und Personalausweise der Sorgeberechtigen; neben der minderjährigen Person muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei Beantragung anwesend sein (siehe Beantragung Personalausweis)
- ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung vorsprechen. Das Kind muss zur Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bisheriges Ausweisdokument
- Geburtsurkunde
- Nachweis über das Sorgerecht (für Kinder, die nur einen Elternteil als Sorgeberechtigten haben, ist eine Negativbescheinigung vom örtlichen Jugendamt oder andere aussagekräftige Urkunden bzw. amtliche Beschlüsse vorzulegen)
- Zustimmungserklärung (inkl. Unterschrift) des Sorgeberechtigten welche zur Beantragung, nicht vor Ort sein kann
- dazu jeweils den Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
Wichtig: die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten übereinstimmen.
Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern:
Allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Ausweis beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
Die Dauer der Fertigstellung des Reisepass beträgt etwa 8 bis 10 Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
- Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Reisepass (über 24 Jahre): | 70,00 € (zzgl. 32,00 € bei Express-Bestellung) |
Reisepass (unter 24 Jahre): | 37,50 € (zzgl. 32,00 € bei Express-Bestellung) |
Vorläufiger Reisepass: | 26,00 € |
Reisepass als nicht zuständige Behörde mit Ermächtigung oder für im Ausland lebende Deutsche | doppelte Gebühr |
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen. Sie können bei uns bar oder per Debit/EC-Karte bezahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigen einen Pass, um sich bei der Ein- und Ausreise auszuweisen. Die Passpflicht ist gesetzlich im Passgesetz (PaßG) verankert.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Sie können bei uns verschiedene Arten von Führungsnissen beantragen:
- Privates Führungszeugnis
- Behördliches Führungszeugnis
- Erweitertes Führungszeugnis
Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um das Führungszeugnis.
Am einfachsten und schnellsten beantragen Sie Ihr Führungszeugnis online direkt beim Bundesamt für Justiz.
Voraussetzung und Unterlagen:
- Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
- Die installierte AusweisApp2, um eine sichere Verbindung zwischen dem Ausweis und dem PC bzw. Smartphone herzustellen
Wenn das für Sie nicht möglich ist, können Sie ein Führungszeugnis auch persönlich vor Ort bei der Abteilung Pass- und Meldewesen/Statistik beantragen. Bitte reservieren Sie sich einen Termin unter www.arnstadt.de/termin.
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €. Wenn Sie das Führungszeugnis für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, einer Behörde oder im Rahmen eines Freiwilligendienstes benötigen, entfällt die Gebühr. Auch Menschen, die z.B. ALG II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAföG beziehen, können einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Nein, das Führungszeugnis muss persönlich beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist gesetzlich nicht zugelassen.
Ausnahme: Bei Minderjährigen zwischen 14 und 17 Jahren kann das Führungszeugnis sowohl von den Eltern als auch von den Minderjährigen selbst beantragt werden.
Für die Beantragung auf Erteilung eines Erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle, welche das Erweiterte Führungszeugnis verlangt. Diese Bestätigung muss klarstellen, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Ein Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Für Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren können entweder die Eltern oder die Minderjährigen selbst das Führungszeugnis beantragen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. 7 bis 10 Werktage. Das Führungszeugnis wird per Post verschickt.
Wenn die beantragende Person keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, sondern die eines anderen EU-Mitgliedsstaates, verlängert sich die Bearbeitungsdauer auf ca. 20 Arbeitstage.
Da das Führungszeugnis durch eine externe Stelle (Bundesamt für Justiz) erstellt wird, können wir hierfür keine Gewähr übernehmen.
Anmeldung eines Wohnsitzes
Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Arnstadt oder in die VG „Riechheimer Berg“ müssen meldepflichtige Personen ihren Wohnsitz bei uns anmelden.
- Ausweisdokument(e) im Original
- bei Kindern unter 16 Jahren ggf. Geburtsurkunden, Sorgerechtserklärung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Vollmacht
Die Meldefrist beträgt 14 Tage nach Einzug. Sollte es zu erheblichen Verzögerungen der Fristen kommen, müssen Sie mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Sie müssen sich an Ihrem vorherigen Wohnsitz nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich bei uns anmelden.
Die Anmeldung muss i.d.R. persönlich erfolgen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter www.arnstadt.de/termin
Eine Bevollmächtigung ist möglich. Hierbei benötigt die bevollmächtigte Person folgende Unterlagen:
- eine formlose Vollmacht
- die Wohnungsgeberbescheinigung
- die Ausweise und/oder Pässe aller umzumeldenden Personen
- bei Kindern unter 16 Jahren ggf. die Geburtsurkunden
- den Ausweis bzw. Pass der bevollmächtigten Person selbst
Sind die Eltern eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigt, ist eine schriftliche Zustimmung beider Eltern bei der Anmeldung vorzulegen.
Bei alleinigem Sorgerecht sind Negativbescheinigungen vom Jugendamt oder Gerichtsbeschlüsse vorzulegen.
§§ 17, 21, 22, 23, 25 Bundesmeldegesetz (BMG)
Ummeldung eines Wohnsitzes
Bei Umzug innerhalb der Stadt Arnstadt oder der VG „Riechheimer Berg“ müssen Sie sich i.d.R. durch persönliche Vorsprache bei uns ummelden. Bitte reservieren Sie sich einen Termin.
- Ausweisdokument (e) im Original
- bei Kindern unter 16 Jahren ggf. Geburtsurkunden, Sorgerechtserklärung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Vollmacht
Die Meldefrist beträgt 14 Tage nach Einzug. Sollte es zu erheblichen Verzögerungen der Fristen kommen, müssen Sie mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen.
Die Ummeldung muss i.d.R. persönlich erfolgen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter www.arnstadt.de/termin.
Eine Bevollmächtigung ist möglich. Hierbei benötigt die bevollmächtigte Person folgende Unterlagen:
- eine formlose Vollmacht
- die Wohnungsgeberbescheinigung
- die Ausweise und/oder Pässe aller umzumeldenden Personen
- bei Kindern unter 16 Jahren ggf. die Geburtsurkunden
- den Ausweis bzw. Pass der bevollmächtigten Person selbst
Sind die Eltern eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigt, ist eine schriftliche Zustimmung beider Eltern bei der Ummeldung vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht sind Negativbescheinigungen vom Jugendamt oder Gerichtsbeschlüsse vorzulegen.
§§ 17, 21, 22, 23, 25 Bundesmeldegesetz (BMG)
Abmeldung eines Wohnsitzes
Bei Wegzug aus Arnstadt oder der VG „Riechheimer Berg“ in eine andere Stadt oder Gemeinde innerhalb Deutschlands, erfolgt die Abmeldung der Wohnung bei Anmeldung des neuen Wohnsitzes.
Bei Wegzug ins Ausland müssen Sie Ihren Wohnsitz persönlich vor Ort oder per E-Mail abmelden.
Abmeldung ins Ausland per E-Mail:
- Abmeldeformular
- eine Kopie des Personalausweises
- eine Telefonnummer (für Rückfragen)
Ihren Nebenwohnsitz müssen Sie persönlich vor Ort oder per E-Mail abmelden.
Abmeldung des Nebenwohnsitzes per E-Mail:
- Abmeldeformular
- eine Kopie des Personalausweises
- eine Telefonnummer (für Rückfragen)
§§ 17,21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung kann einfach von zu Hause (per E-Mail oder Post) beantragt werden. Hierfür sind erforderlich:
- Kopien der Ausweisdokumente
- formloser schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift, Erklärung welche Daten die Bescheinigung enthalten muss
- Vorabüberweisung der Gebühr von 8,- €
Verwendungszweck „Ihr Name, Meldebescheinigung“
IBAN: Sparkasse DE59840510101830000264 - Kopie des Überweisungsbeleges beigefügt an die Anfrage
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
Haushaltsbescheinigung
Dafür sind erforderlich:
- Kopien der Ausweisdokumente
- ausgefülltes Formblatt der Familienkasse oder der Wohngeldstelle
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
Melderegisterauskunft
Dafür sind erforderlich:
- ausgefülltes Formular
- vorab Überweisung der Gebühr (Gebühr siehe Formular)
Verwendungszweck „Ihr Name, Melderegisterauskunft“
IBAN: Sparkasse DE59840510101830000264
Untersuchungsberechtigungsschein
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann einfach von zu Hause (per E-Mail oder Post) beantragt werden. Hierfür sind erforderlich:
- Kopien der Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und sofern vorhanden des Auszubildenden
- formloser schriftlicher Antrag
- ggf. Nachweis des Arbeitgebers zur Nachuntersuchung
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
Beantragung eID-Karte
Die eID-Karte ist ein Dokument für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, um auch bei Onlinegeschäften die eigene Identität nachweisen zu können. Sie kann auch für Staatsangehörige eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt werden. Die Antragstellung kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen.
- Gebühr in Höhe von 37,00 € (Zahlungen sind bar oder mit EC-Karte möglich, Kreditkarten werden nicht akzeptiert)
- aktuelles Ausweisdokument des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen
Hinweis: Für die eID-Karte ist kein Bild erforderlich, da sie nur zur Online-Verwendung geschaffen wurde. Sie ersetzt auch nicht das ausländische Ausweisdokument.
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.
Zur Rücksetzung der PIN reservieren Sie bitte einen Termin unter www.arnstadt.de/termin.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträgerinnen und -träger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 2 BMG )
- Widerspuch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage ( § 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 3 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person (§42 Absatz 3 BMG in Verbindung mit § 42 Absatz 2 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere bei Wahlen und Abstimmungen ( § 50 Absatz 1 BMG)
- Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 58c Absatz 1 Soldatengesetz
Abholung der Dokumente
Die Dokumente können mit einem kurzfristigen Termin unter 03628/745 790 oder unter www.arnstadt.de/termin am Empfang des Rathauses abgeholt werden. Wir bieten außerdem die Möglichkeit die Dokumente an unserem Abholterminal in der Sparkasse Arnstadt/Ilmenau, Erfurter Straße in Arnstadt abzuholen. Alles dazu erklären wir Ihnen gern bei der Beantragung.
Die Aushändigung kann an die/den Antragsteller/in oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Nutzen Sie hierfür die Vollmacht zur Abholung eines Personaldokuments.
Bei Abholung legen Sie bitte unbedingt Ihre alten Dokumente vor.
Kontakt
Melanie Heyder, Abteilungsleiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Diana Bertels, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Loreen Kulich, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Ellen Licht, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Luisa Linke, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Marika Tack, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Nadine Thimm, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Anträge und Formulare
- Abmeldung im Pass- und Meldewesen
- Erhalt des PIN-Briefes
- Wohnungsgeberbestätigung
- Melderegisterauskunft
- Zustimmung Ausstellung Personaldokument Kinder
- Einverständnis Sorgeberechtigte bei Umzug des Kindes
- Vollmacht zur Abholung des Personalausweises/Reisepasses
- Einrichtung Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Gebührengrundlage Pass- und Meldewesen
- Information gemäß Art. 13 DSGVO für Inhaber von Pässen
- Information gemäß Art. 13 DSGVO für Inhaber von Personalausweisen
- Information gemäß Art. 13 DSGVO für meldepflichtige Personen