Icon Leichte Sprache
Menü
 

Aktuelles

 

Unkrautbeseitigung im Stadtgebiet

Aufgrund der warmen Temperaturen und der anhaltenden Niederschläge in den vergangenen Wochen breitet sich die Vegetation rasant aus, was zu unerwünschtem Wildwuchs in weiten Teilen des Stadtgebiets führt.

Derzeit sind Mitarbeiter des Baubetriebshofes damit beschäftigt, unerwünschtes Wildwachstum zu beseitigen, um das Stadtbild zu verschönern.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung ergibt sich neben den Verpflichtungen der Stadt Arnstadt auch ein Handlungsbedarf für private Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer. Die Reinigung der Gehwege liegt gemäß der derzeit gültigen Straßenreinigungssatzung in der Verantwortung der Anlieger öffentlicher Straßen und wird nicht von der Stadt Arnstadt durchgeführt.

Leider wird die Beseitigung von Wildkräutern und die Reinigung der Gehwege durch die Anlieger noch nicht flächendeckend umgesetzt. Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Besitzer eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße sind für die Reinigung des Gehwegs entlang der straßenseitigen Grundstücksfront verantwortlich. Dies beinhaltet die Entfernung von Verschmutzungen, Wildkräutern, Laub und Ästen.

Bei der Unkrautbekämpfung ist es untersagt, Pflanzenschutzmittel einzusetzen, wenn ihre Anwendung voraussichtlich schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren, das Grundwasser oder andere geschützte Interessen, insbesondere den Naturhaushalt, haben könnte.

Im Interesse der Sauberkeit und eines gepflegten Stadtbildes bittet die Stadtverwaltung Arnstadt darum, für einen ordnungsgemäßen Zustand der Gehwege vor den eigenen Grundstücken zu sorgen. Gleichzeitig bedankt sich die Stadtverwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Pflichten als Anlieger gemäß der Straßenreinigungssatzung erfüllen und dadurch maßgeblich zum positiven Erscheinungsbild der Stadt beitragen.

Weitere Informationen zur Straßenreinigungssatzung sind auf der Website der Stadt Arnstadt unter „Satzungen & Verordnungen“ zu finden.

Stadt Arnstadt 2024